Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Statut der Ferienresidenzen (Résidences de Tourisme).
Der Bewohner –Nutzer– kann sich nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohnraummietverträge berufen, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs in den Räumlichkeiten.
Jede Anmeldung eines Wohnsitzes in der Residenz, als Haupt- oder Geschäftswohnsitz, ist untersagt.
Keine Buchung kann berücksichtigt werden, ohne dass der Buchende die in Artikel 3 der besonderen Bedingungen festgelegten Bearbeitungsgebühren entrichtet hat.
Anreisen können jederzeit während der Rezeptionszeiten erfolgen, nachdem mindestens 72 Stunden im Voraus ein Termin mit dem Verantwortlichen der Residenz vereinbart wurde. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Zahlung sämtlicher fälliger Beträge (Mieten, Kaution und Bearbeitungsgebühren) sowie nach Übergabeprotokoll und Inventar, die im Beisein beider Parteien erstellt werden.
Der in den besonderen Bedingungen festgelegte Mietbetrag versteht sich inklusive aller Steuern (einschließlich 10 % Mehrwertsteuer). Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit unterliegt die auf die oben festgelegte Miete entfallende Mehrwertsteuer derselben Änderung.
Der Fälligkeitstermin der Mietzahlung ist in den besonderen Bedingungen festgelegt.
Die Aufenthaltsdauer ist in den besonderen Bedingungen angegeben.
Der vorliegende Beherbergungsvertrag endet zu dem in den besonderen Bedingungen angegebenen Datum. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und nach Ermessen des Unternehmens kann die Aufenthaltsdauer verlängert werden, ohne Verpflichtung, im selben Appartement oder zum selben Preis zu verbleiben.
Jede Verlängerung ist Gegenstand eines neuen Beherbergungsvertrags: einen Monat vor Vertragsende schlagen die Parteien vor, sich zur Unterzeichnung eines neuen Vertrags zu treffen.
Der je nach Aufenthaltsdauer festgelegte Mietbetrag ist in den besonderen Bedingungen angegeben. Im Falle einer Vertragskündigung vor dem in den besonderen Bedingungen angegebenen Datum wird der Mietbetrag auf Grundlage des diesem Vertrag beigefügten Tarifs angepasst. Diese Kündigung muss vom Nutzer dem Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein mindestens EINEN MONAT vor dem in den besonderen Bedingungen festgelegten Vertragsenddatum mitgeteilt werden.
Für jeden Beherbergungsvertrag wird die Zahlung einer Kaution in Höhe einer Monatsmiete verlangt. Sie ist mit Unterzeichnung des genannten Vertrags fällig und wird hinterlegt, um für etwaige Schäden aufzukommen, die an den gemieteten Gütern und den Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Ausstattungen der gemieteten Räumlichkeiten verursacht werden könnten.
Diese Kaution kann in keinem Fall als Vorauszahlung der Miete betrachtet werden und ist nicht verzinslich.
Der Nutzer ist für das Inventar der Unterkunft verantwortlich und muss alle Beanstandungen innerhalb von 48 Stunden nach seiner Ankunft an der Rezeption melden.
Die Kaution wird innerhalb von höchstens zwei Monaten nach Abreise des Nutzers zurückerstattet, nach Inventar und Übergabeprotokoll, die im Beisein beider Parteien erstellt werden, abzüglich etwaiger Kosten für Instandsetzung, Beschädigung, Verlust oder Reinigung. Sollte sich diese Kaution als unzureichend erweisen, verpflichtet sich der Nutzer, den Betrag nach Erhalt der vom Unternehmen übermittelten Abrechnung auszugleichen.
Das Unternehmen kann bei Abschluss des vorliegenden Beherbergungsvertrags die Benennung einer natürlichen Person verlangen, die sich selbstschuldnerisch für die vollständige Zahlung der vom Nutzer geschuldeten Beträge verbürgt. Das Unternehmen informiert den selbstschuldnerischen Bürgen unverzüglich über jeden Vorfall (nicht erfolgte Mietzahlung, Beschädigungen usw.).
Vom Nutzer zu tragende Bearbeitungsgebühren (Gebühren für die Erstellung der Unterlagen, das Übergabeprotokoll und die Abfassung des vorliegenden Vertrags) in Höhe von DREIHUNDERTZEHN EURO (einschließlich 20 % Mehrwertsteuer) sind für jeden Beherbergungsvertrag fällig und werden am Tag der Buchung entrichtet.
Dieser Betrag verbleibt beim Unternehmen und kann nicht erstattet werden.
Darüber hinaus trägt der Nutzer alle Kosten, die sich aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen ergeben könnten (Kosten für Zahlungsausfall, Rücklastschrift, Mahnung und Feststellung …).
In Versicherungsangelegenheiten hat das Unternehmen eine Police abgeschlossen, die die Risiken von Brand, Explosion, Diebstahl und Wasserschäden absichert und die Immobilien sowie die abtrennbaren Ausstattungselemente der gemieteten Räumlichkeiten abdeckt, ausgenommen die Haftpflicht der Nutzer.
Der Nutzer muss seine persönlichen Gegenstände versichern; das Unternehmen lehnt jede Haftung für die in den gemieteten Räumlichkeiten zurückgelassenen Gegenstände ab, wobei der Nutzer selbst für eine angemessene Absicherung sorgt.
Das Unternehmen und seine Versicherer verzichten auf etwaige Regressansprüche gegen den Nutzer. Das Unternehmen und seine Versicherer behalten sich die Möglichkeit des Rückgriffs gegen den Versicherer des Nutzers vor.
Neben den hotelähnlichen Services kann der Mieter einen Zweiradraum nutzen.
Alles, was sich in der Unterkunft sowie in den Gemeinschaftsbereichen befindet, liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, der es mit größtmöglicher Sorgfalt verwenden wird.
Der Nutzer hält die Unterkunft in gutem mietgemäßem Instandhaltungszustand und gibt sie bei seinem Auszug in gutem Pflegezustand zurück.
Der Nutzer verwendet die gemieteten Gegenstände zu dem Zweck, für den sie bestimmt sind, um sie am Ende des Vertrags in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, ausgenommen die durch den Gebrauch bedingte normale Abnutzung.
Der Nutzer muss dem Verantwortlichen der Residenz gestatten, die Räumlichkeiten zu besichtigen oder besichtigen zu lassen, sooft dies für Instandhaltung, Reparaturen und die Sicherheit der Gesamtanlage erforderlich ist. Eine obligatorische monatliche technische Besichtigung wird durch das Personal der Residenz durchgeführt, um die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Mietobjekts erforderlichen Instandhaltungen und Reparaturen vorzunehmen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Verantwortlichen der Residenz unverzüglich über jeden Schaden oder jede Beschädigung zu informieren, die er in den Räumlichkeiten feststellt und die zu Lasten des Unternehmens gehende Maßnahmen nach sich ziehen. Sollte er diese Verpflichtung verletzen, könnte er vom Unternehmen aufgrund dieser Schäden keine Entschädigung verlangen und würde ihm gegenüber für die Verschlimmerung des Schadens haften.
Die maximal zulässige Personenzahl ist strikt an die Art des gemieteten Appartements gebunden; das Unternehmen behält sich daher das Recht vor, den Zutritt jeder überzähligen Person zu verweigern.
Jede Anmeldung eines Geschäftswohnsitzes ist untersagt. Der Nutzer verzichtet darauf, an der Anschrift der unter den vorliegenden Vertrag fallenden Unterkunft seinen Hauptwohnsitz oder seinen Geschäftssitz anzumelden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Unternehmen im Falle der Nichterfüllung einer Verpflichtung durch den Nutzer, insbesondere bei Nichtzahlung der Mieten zu einem der Fälligkeitstermine, das Recht hat, den vorliegenden Vertrag von Rechts wegen aufzulösen. Diese Auflösung erfolgt nach einer Mahnung oder Aufforderung, die während eines Zeitraums von EINEM MONAT ohne Wirkung geblieben ist, ohne dass es einer gerichtlichen Klage bedarf.
Der Nutzer kann sich nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohnraummietverträge berufen, insbesondere hinsichtlich des Verbleibs in den Räumlichkeiten.
Für die Durchführung des vorliegenden Vertrags und im Falle von Streitigkeiten ist das Gericht am Ort der gelegenen gemieteten Immobilie zuständig.
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